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   BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11   

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BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11 (https://dejure.org/2012,31793)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2012 - 6 P 3.11 (https://dejure.org/2012,31793)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 (https://dejure.org/2012,31793)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 44, 72, 86; ZPO §§ 93, 307
    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen des Bundeskanzleramtes; Anerkenntnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 44, 72, 86
    Anerkenntnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mitwirkung bei Maßnahmen des Bundeskanzleramtes; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 S 1 BPersVG, § 78 Abs 1 Nr 1 BPersVG, § 72 Abs 1 BPersVG, § 86 Nr 8 S 2 BPersVG, § 93 ZPO
    Personalrat; Mitwirkung bei Maßnahmen des Bundeskanzleramtes; Anerkenntnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer

    Vornahme von beteiligungspflichtigen Maßnahmen gegenüber den Beschäftigen des Bundesnachrichtendienstes durch den Chef des Bundeskanzleramtes; Zulässigkeit eines Anerkenntnisbeschlusses in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mutwillige Rechtsverfolgung ...

  • rewis.io

    Personalrat; Mitwirkung bei Maßnahmen des Bundeskanzleramtes; Anerkenntnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vornahme von beteiligungspflichtigen Maßnahmen gegenüber den Beschäftigen des Bundesnachrichtendienstes durch den Chef des Bundeskanzleramtes; Zulässigkeit eines Anerkenntnisbeschlusses in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Mutwillige Rechtsverfolgung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Personalrat des Bundesnachrichtendienstes und die Weisung aus dem Bundeskanzleramt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Personalrat und die mutwillige Rechtsverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkenntnisbeschluss in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Das einstufige Mitwirkungsverfahren richtet sich nach § 72 Abs. 1 bis 3 BPersVG (vgl. Beschluss vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 44; Altvater, a.a.O. § 86 Rn. 31; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. K § 86 Rn. 21a).

    Der Personalrat der Zentrale ist zur Beteiligung berufen, wenn der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Maßnahmen für seinen gesamten Geschäftsbereich zu treffen beabsichtigt (vgl. Beschluss vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 46; Altvater, a.a.O. § 86 Rn. 29; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O., Stand Februar 2010, K § 86 Rn. 21a).

    Kommt es zwischen dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes und dem Personalrat der Zentrale nicht zu einer Einigung, so gelangt das Mitwirkungsverfahren gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1, § 86 Nr. 8 Satz 3 BPersVG auf die zweite und letzte Stufe; der Chef des Bundeskanzleramtes entscheidet nach Verhandlung mit dem Personalrat der Zentrale endgültig (vgl. Beschluss vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 44; Altvater, a.a.O. § 86 Rn. 30; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. K § 86 Rn. 22).

    Dass der Chef des Bundeskanzleramtes, wenn er beteiligungspflichtige Maßnahmen gegenüber den Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes trifft, den Personalrat der Zentrale zu beteiligen hat, ergibt sich jedoch ohne Weiteres aus den gesetzlichen Bestimmungen in § 82 Abs. 1 und § 86 Nr. 8 Satz 2 BPersVG und der dazu ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 44).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Beteiligte zu 2 seit Ergehen des Senatsbeschlusses vom 26. November 2008 (a.a.O. Rn. 44) das ihm gegenüber bestehende Beteiligungsrecht des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Stufenvertretung gemäß § 82 Abs. 1, § 86 Nr. 8 Satz 2 BPersVG jemals bestritten hat.

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Daraus ergibt sich, dass der Erlass einer obersten Dienstbehörde keine Maßnahme ist, wenn er Rechte und Pflichten für die Beschäftigten des Geschäftsbereichs nicht begründet, sondern sich darin erschöpft, den nachgeordneten Dienststellen Instruktionen zu erteilen, und ihnen auf dieser Grundlage die Durchführung überlässt (vgl. Beschlüsse vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 10 sowie vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 31 Rn. 4 f.).

    Das Personalvertretungsrecht verbietet es in einem solchen Fall dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes nicht, beim Chef des Bundeskanzleramtes mit der Bitte um Überprüfung Rücksprache zu nehmen, anstatt sich der Argumentation des Personalrats mit Rücksicht auf den entgegenstehenden Erlass von vornherein zu verschließen (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 a.a.O. Rn. 7).

    Dies ergibt sich mit Blick auf die klarstellenden Schreiben des Beteiligten zu 2 vom 2. Februar und 26. Juli 2010 und mit Blick auf den zitierten Senatsbeschluss vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - (Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 31), auf den der Beteiligte zu 1 in seinem Schreiben vom 11. Januar 2011 ausdrücklich hingewiesen hat.

  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Das Begehren des Personalrats auf Feststellung eines Beteiligungsrechts ist von vornherein aussichtslos, wenn sich seine Abweisung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften und dazu gegebenenfalls vorliegender Rechtsprechung geradezu aufdrängt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 19, vom 11. Oktober 2010 - BVerwG 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBGSH Nr. 1 Rn. 14 f. und vom 29. April 2011 - BVerwG 6 PB 21.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 39 Rn. 5).

    Eine Rechtsverfolgung ist insbesondere dann mutwillig, wenn von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen der kostspieligere beschritten wird oder wenn die Hinzuziehung des Rechtsanwalts rechtsmissbräuchlich erfolgt und deswegen das Interesse der Dienststelle an der Begrenzung ihrer Kostentragungspflicht missachtet wird (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07

    Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Sie gestatten dem Antragsteller keine Einwände, die er nicht auch bei Wahrnehmung seines Mitwirkungsrechts nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG vorbringen kann (vgl. Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 20 ff.).

    Denn er hat dabei für die Dienststelle Bundeskanzleramt und unter Verantwortung ihres Leiters, des Beteiligten zu 2, gehandelt (vgl. Beschluss vom 16. April 2008 a.a.O. Rn. 9).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können allerdings die Parteien grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51 - BGHZ 10, 333 , vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93 - juris Rn. 6 und vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09 - juris Rn. 15; ebenso BAG, Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 266/73 - juris Rn. 22).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können allerdings die Parteien grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51 - BGHZ 10, 333 , vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93 - juris Rn. 6 und vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09 - juris Rn. 15; ebenso BAG, Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 266/73 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. Beschluss vom 5. November 2010 - BVerwG 6 P 18.09 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können allerdings die Parteien grundsätzlich nicht über Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen verfügen, so dass diese auch im Falle eines Anerkenntnisses vom Gericht zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51 - BGHZ 10, 333 , vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93 - juris Rn. 6 und vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - juris Rn. 8 sowie Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09 - juris Rn. 15; ebenso BAG, Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 266/73 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Daraus ergibt sich, dass der Erlass einer obersten Dienstbehörde keine Maßnahme ist, wenn er Rechte und Pflichten für die Beschäftigten des Geschäftsbereichs nicht begründet, sondern sich darin erschöpft, den nachgeordneten Dienststellen Instruktionen zu erteilen, und ihnen auf dieser Grundlage die Durchführung überlässt (vgl. Beschlüsse vom 30. März 2009 - BVerwG 6 PB 29.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 107 Rn. 10 sowie vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 31 Rn. 4 f.).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11
    Andererseits bringt die Kostenregelung in § 93 ZPO zum Ausdruck, dass unter dem Gesichtspunkt der Prozessvoraussetzungen gegen den Erlass eines Anerkenntnisurteils dann keine Bedenken bestehen, wenn der Beklagte durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - AP Nr. 43 zu § 15 BErzGG S. 141; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 4, 22. Aufl. 2008, § 307 Rn. 49; Rensen, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2007, § 307 Rn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 93 Rn. 1).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 6 PB 21.10

    Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

  • BAG, 20.03.1974 - 4 AZR 266/73

    Bergung - Hilfeleistung - Zahlung einer Prämie - Zuschlag - Wahlrecht -

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Dies gilt sowohl für das Stufenverfahren, in welchem der Chef des Bundeskanzleramtes als oberste Dienstbehörde über Einwendungen gegen eine vom Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes beabsichtigte Maßnahme entscheidet, als auch für die Fälle der originären Zuständigkeit der Stufenvertretung, in welchem der Chef des Bundeskanzleramtes selbst die beteiligungspflichtige Maßnahme trifft (vgl. im Einzelnen Beschlüsse vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 44 und vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 6 PB 39.13

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten des

    Liegen die letztgenannten Voraussetzungen nicht vor, so greift die Erstattungspflicht der Dienststelle selbst dann ein, wenn der Personalrat im Beschlussverfahren unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - BVerwG 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBGSH Nr. 1 Rn. 14 ff., vom 29. April 2011 - BVerwG 6 PB 21.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 39 Rn. 5 und vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 37).

    In einem solchen Fall ist es dem Personalrat unbenommen, sein Sachanliegen - etwa Feststellung eines Mitbestimmungsrechts - mit einem weiteren Antrag zu verbinden, welcher auf Freistellung von den Rechtsanwaltskosten gerichtet ist (vgl. Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 9 und 37).

    Einen dahingehenden weiteren Antrag zuzulassen, ist im Übrigen ein Gebot der Prozessökonomie, weil das mit dem Hauptanliegen befasste Gericht gut beurteilen kann, ob der Kostenübernahme durch die Dienststelle die Gesichtspunkte der Aussichtslosigkeit oder Mutwilligkeit entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 38 f.).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 16.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Nach der Senatsrechtsprechung berühren derartige Weisungen die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr eine Entscheidung innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht und sich zu deren Übermittlung der nachgeordneten Dienststelle lediglich als Boten bedient (vgl. Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 17.13

    TV-L; TdL; Beschlüsse der Mitgliederversammlung der TdL; Richtlinien der TdL über

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 23 m.w.N.).

    Dass im Zeitraum vor die Weiterleitung eine Beschlussfassung der Beteiligten zu 1 über die Anwendung der Richtlinien erfolgt wäre, die sich als eigenverantwortliche Durchführung oder Umsetzung qualifizieren ließe (vgl. hierzu Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 24), wird durch keine greifbaren Anhaltspunkte belegt.

  • VG Hamburg, 19.04.2017 - 17 K 7997/16

    Feststellungsklage; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; Anerkenntnisurteil;

    Gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 ZPO war die Beklagte gemäß ihrem Anerkenntnis zu verurteilen (vgl. zur Zulässigkeit des Anerkenntnisurteils im verwaltungsgerichtlichen Verfahren allgemein BVerwG, Gerichtsbescheid v. 7. Januar 1997, 4 A 20/95, juris, Rn. 5 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17. Oktober 2013, 19 A 2460/12, juris, Rn. 4 m.w.N.; OVG Saarland, Urt. v. 14. April 2010, 3 C 307/09, juris, Rn. 12 ff. m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 9. August 2007, 1 A 114/07, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.; vgl. zur Zulässigkeit des Anerkenntnisurteils im Falle einer Feststellungsklage BVerwG, Beschl. v. 19. September 2012, 6 P 3/11, juris, Rn. 34; VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 23. Februar 2012, 4 K 2649/10, juris, Rn. 18).

    Die Beklagte hat mithin lediglich anerkannt, was ohnehin bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. September 2012, 6 P 3/11, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    Nach der Senatsrechtsprechung berühren derartige Weisungen die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr eine Entscheidung innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht und sich zu deren Übermittlung der nachgeordneten Dienststelle lediglich als Boten bedient (vgl. Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 18.13

    Mitbestimmungspflicht der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien der

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 23 m.w.N.).

    Dass im Zeitraum vor der Weiterleitung eine Beschlussfassung der Beteiligten zu 1 über die Anwendung der Richtlinien erfolgt wäre, die sich als eigenverantwortliche Durchführung oder Umsetzung qualifizieren ließe (vgl. hierzu Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 24), wird durch keine greifbaren Anhaltspunkte belegt.

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Nach der Senatsrechtsprechung berühren derartige Weisungen die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters nicht; er trifft vielmehr eine Entscheidung innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich, solange nicht die übergeordnete Dienststelle die Entscheidung im Wege des Selbsteintritts an sich zieht und sich zu deren Übermittlung der nachgeordneten Dienststelle lediglich als Boten bedient (vgl. Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 20.13

    Mitbestimmungsrecht über die Anwendung der "Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 23 m.w.N.).

    Dass im Zeitraum vor der Weiterleitung eine Beschlussfassung der Beteiligten zu 1 über die Anwendung der Richtlinien erfolgt wäre, die sich als eigenverantwortliche Durchführung oder Umsetzung qualifizieren ließe (vgl. hierzu Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 24), wird durch keine greifbaren Anhaltspunkte belegt.

  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 19.13

    Mitbestimmungspflicht bei der Entscheidung über die Anwendung der "Richtlinien

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2012 - BVerwG 6 P 3.11 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 8 Rn. 23 m.w.N.).

    Dass im Zeitraum vor der Weiterleitung eine Beschlussfassung der Beteiligten zu 1 über die Anwendung der Richtlinien erfolgt wäre, die sich als eigenverantwortliche Durchführung oder Umsetzung qualifizieren ließe (vgl. hierzu Beschluss vom 19. September 2012 a.a.O. Rn. 24), wird durch keine greifbaren Anhaltspunkte belegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 62 PV 13.12

    Streit über Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einführung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - 19 A 2460/12

    Verurteilung der beklagten Partei gem. Anerkenntnis des Anspruchs durch das

  • VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18

    Beteiligung der Stufenvertretung bei Erlass einer Eingruppierungsrichtlinie durch

  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WRB 2.18

    Freistellungsanspruch; Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten;

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2023 - 18 LP 2/22

    Anweisung; Auftragsangelegenheit; beabsichtigte Maßnahme; Dienststelle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

  • VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20

    Kantine; Reduzierung Speisenangebot; Verwaltung Sozialeinrichtung;

  • VG Düsseldorf, 06.02.2020 - 40 K 4082/18

    Maßnahme; Ministerielle Weisung; Empehlung des CIO; tatsächliche Umsetzung;

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559

    Kostentragungspflicht für ein in mehreren gleichartigen Fällen geführtes

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558

    Kostentragung für personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

  • VG Köln, 28.09.2023 - 33 K 5962/20

    Beteiligung Mitbestimmung Hochschule Maßnahme Dienststellenleiter Weisung

  • VG Köln, 19.04.2023 - 33 L 170/23
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